Der Energieausweis beim Immobilienverkauf

Ein gültiger Energieausweis gehört bei fast jedem Immobilienverkauf frühzeitig auf den Tisch. Er liefert wichtige Angaben für die Immobilienanzeige und hilft Kaufinteressenten, die energetischen Eigenschaften eines Hauses oder einer Wohnung besser einzuordnen.

Wir klären, welcher Ausweis für Ihre Immobilie benötigt wird, kümmern uns um die Abstimmung mit einer qualifizierten Fachperson und übernehmen die korrekte Einbindung der Angaben in die Vermarktung.

Energieausweis für den Immobilienverkauf
10 Jahre gültigEin Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt.
Frühzeitig einplanenLiegt bei Veröffentlichung ein Energieausweis vor, gehören die gesetzlich vorgesehenen Angaben in die Immobilienanzeige.
Bei der BesichtigungSpätestens dann muss der Ausweis oder eine Kopie vorgelegt werden.
Nach dem VerkaufDer Käufer erhält den Energieausweis oder eine Kopie.
Zwei Arten des Energieausweises

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Beide Ausweise beschreiben die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Sie beruhen jedoch auf unterschiedlichen Grundlagen. Welcher Ausweis zulässig oder erforderlich ist, hängt von der Immobilie ab.

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Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die erfassten und witterungsbereinigten Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Das Ergebnis wird deshalb auch vom Verhalten der bisherigen Bewohner beeinflusst.

Er kann bei vielen Wohngebäuden verwendet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen.

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Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis betrachtet unter anderem Gebäudehülle, Dämmung, Fenster und Heiztechnik. Daraus wird der rechnerische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.

Für bestimmte ältere Wohngebäude ist dieser Ausweis vorgeschrieben. Er ist weniger vom bisherigen Nutzerverhalten abhängig.

Sie müssen die Ausweisart nicht selbst bestimmen. Wir prüfen die Ausgangslage und klären mit der ausstellenden Fachperson, welcher Nachweis für Ihre Immobilie benötigt wird.

Vollständige Immobilienanzeige

Diese Angaben gehören in die Vermarktung

Damit die Immobilie von Anfang an vollständig dargestellt werden kann, sollte der Energieausweis rechtzeitig vorliegen. Die folgenden Angaben werden aus dem Ausweis in die Immobilienanzeige übernommen.

Art des Energieausweises

Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch

Wesentlicher Energieträger der Heizung

Im Energieausweis genanntes Baujahr

Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes

Wir übernehmen die Angaben direkt aus dem gültigen Energieausweis und gleichen sie vor der Veröffentlichung mit den übrigen Objektdaten ab. Kennwerte und Effizienzklasse werden weder geschätzt noch aus älteren Unterlagen abgeleitet.

Rechtzeitig vorbereitet

Wann der Energieausweis gebraucht wird

Der Energieausweis ist nicht erst beim Notartermin wichtig. Er gehört bereits in die Vorbereitung der Vermarktung und muss Kaufinteressenten rechtzeitig zugänglich gemacht werden.

Vor der Veröffentlichung

Wir prüfen, ob ein gültiger Energieausweis vorhanden ist und ob die Angaben noch zur Immobilie passen. Fehlt der Ausweis, kümmern wir uns frühzeitig um die Organisation.

Spätestens bei der Besichtigung

Kaufinteressenten muss der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, ist der Energieausweis oder eine Kopie dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen, spätestens auf dessen Verlangen.

Nach dem Kaufvertrag

Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der Käufer den Energieausweis oder eine Kopie für seine Unterlagen.

Sachlich einordnen

Was der Energieausweis zeigt – und was nicht

Der Energieausweis macht Gebäude anhand einheitlicher Kennwerte vergleichbarer. Er gibt Auskunft über die energetischen Eigenschaften, den Energieträger und die Effizienzklasse.

Er ersetzt jedoch keine technische Gebäudeprüfung und keine individuelle Energieberatung. Auch die späteren Heizkosten lassen sich daraus nicht exakt ableiten, weil Nutzung, Raumtemperatur und persönliches Verhalten eine wichtige Rolle spielen.

Er schafft Orientierung

Kaufinteressenten erhalten eine nachvollziehbare Einordnung der energetischen Ausgangslage und können verschiedene Gebäude besser vergleichen.

Er erklärt nicht die ganze Immobilie

Modernisierungen, Bauqualität, tatsächlicher Zustand und mögliche Maßnahmen müssen zusätzlich betrachtet und verständlich erläutert werden.

Energieausweis und energetische Angaben beim Immobilienverkauf
KEER KLARTEXT zum Energieausweis und zur Energieeffizienz
KEER KLARTEXT

Hinter der Effizienzklasse stehen mehr als ein Buchstabe und eine Farbe.

Für Eigentümer ist wichtig zu wissen, wie der ausgewiesene Wert entstanden ist. Ein Verbrauchsausweis wird vom bisherigen Heizverhalten mitgeprägt. Beim Bedarfsausweis stehen die baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes im Mittelpunkt.

Eine schwächere Effizienzklasse bedeutet nicht, dass eine Immobilie nicht verkäuflich ist. Sie sollte offen benannt und gemeinsam mit dem Zustand der Heizung, bereits ausgeführten Modernisierungen und möglichen nächsten Maßnahmen sachlich eingeordnet werden.

Ausweisart und Kennwert richtig lesen
Modernisierungen nachvollziehbar darstellen
Keine Beschönigung und keine vorschnellen Schlüsse
Unser Service für Eigentümer

Wir kümmern uns um die Organisation und die korrekte Einbindung.

Der Energieausweis wird von einer dafür qualifizierten Fachperson ausgestellt. KEER IMMOBILIEN übernimmt für Sie die Abstimmung und sorgt dafür, dass die erforderlichen Angaben rechtzeitig für die Vermarktung vorliegen.

Vorhandenen Ausweis prüfen

Wir prüfen Gültigkeit, Ausweisart und die für die Anzeige benötigten Angaben.

Ausweisart klären

Wir stimmen ab, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigt wird.

Unterlagen zusammenstellen

Wir klären, welche Gebäude- und Verbrauchsdaten für die Ausstellung fehlen.

Angaben übernehmen

Wir binden die energetischen Daten vollständig in Exposé und Immobilienanzeige ein.

Im Rahmen eines Alleinauftrags übernehmen wir die Organisation und die Kosten eines Verbrauchsausweises, sofern dieser für die Immobilie zulässig ist.

Sorgfältig vorbereitet

Typische Fehler lassen sich frühzeitig vermeiden.

Probleme entstehen häufig nicht durch den Energieausweis selbst, sondern weil er zu spät angefordert, falsch eingeordnet oder unvollständig in die Vermarktung übernommen wird.

Zu spät angefordert

Fehlt der Energieausweis beim Vermarktungsstart, müssen Angaben nachgetragen oder Veröffentlichungen verschoben werden.

Falsche Ausweisart angenommen

Nicht für jedes Gebäude kann frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden.

Kennwerte geschätzt oder verwechselt

Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse müssen unverändert aus dem gültigen Dokument übernommen werden.

Gültigkeit nicht geprüft

Ein älterer Ausweis kann abgelaufen sein oder die heutige energetische Situation nicht mehr sinnvoll abbilden.

Fragen von Eigentümern

Wissenswertes zum Energieausweis

Die wichtigsten Punkte zur Gültigkeit, Ausstellung und Verwendung haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Das Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum finden Sie direkt im Dokument.

Welcher Energieausweis wird für meine Immobilie benötigt?

Das hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Stand ab. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wir klären die Voraussetzungen vor der Beauftragung.

Braucht eine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?

Bei Wohngebäuden wird der Energieausweis grundsätzlich für das gesamte Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung erstellt. Wohnungseigentümer erhalten den benötigten Ausweis in der Regel über die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung.

Muss der Energieausweis schon vor der Immobilienanzeige vorliegen?

Für einen geordneten Vermarktungsstart sollte der Ausweis frühzeitig vorliegen. Liegt er bei Veröffentlichung einer kommerziellen Immobilienanzeige vor, müssen die gesetzlich vorgesehenen Kennwerte in die Anzeige aufgenommen werden. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen.

Ist nach einer neuen Heizung oder neuen Fenstern sofort ein neuer Ausweis nötig?

Einzelne Modernisierungsmaßnahmen führen normalerweise nicht automatisch zu einer Pflicht, einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen. Ein aktueller Ausweis kann dennoch sinnvoll sein, wenn der energetische Stand des Gebäudes deutlich verändert wurde.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von Personen mit der gesetzlich vorgesehenen Qualifikation ausgestellt werden. KEER IMMOBILIEN stellt den Ausweis nicht selbst aus, sondern übernimmt die Abstimmung mit einer geeigneten Fachperson.

Gibt es Gebäude, für die kein Energieausweis erforderlich ist?

Ja. Ausnahmen können beispielsweise für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude gelten. Ob eine Ausnahme im konkreten Fall greift, sollte vor der Vermarktung geprüft werden.

Persönlich geklärt

Sie möchten den Energieausweis für Ihren Immobilienverkauf rechtzeitig vorbereiten?

Wir prüfen, was bereits vorhanden ist, klären die nächsten Schritte und kümmern uns um die Einbindung in die Vermarktung.

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