Was kostet ein Immobilienmakler – und wann wird die Provision bezahlt?
Die Provision ist für Käufer und Verkäufer ein wichtiger Kostenpunkt. Sie wird jedoch grundsätzlich nur dann geschuldet, wenn die Maklertätigkeit tatsächlich zum erfolgreichen Abschluss des vermittelten Kaufvertrags führt.
Mit unserem Rechner sehen Käufer und Verkäufer sofort ihren rechnerischen hälftigen Anteil. Anschließend erklären wir verständlich, wann der Anspruch entsteht, wann gezahlt werden muss und welche Aufgaben KEER IMMOBILIEN dafür übernimmt.
Nur bei ErfolgOhne wirksamen vermittelten Kaufvertrag entsteht grundsätzlich keine Provision.
Nach BeurkundungBeim Immobilienverkauf ist regelmäßig der notarielle Kaufvertrag der entscheidende Abschluss.
Hälftig berechnetDer Rechner zeigt ausschließlich den gleichen Anteil von Käufer und Verkäufer.
Ohne DatensperreDas Ergebnis erscheint sofort und wird nicht an KEER IMMOBILIEN übertragen.
Transparenz vor der Beauftragung
Unser Grundsatz
Sie sollen vor einer Beauftragung verstehen, welche Kosten entstehen, wann sie fällig werden und welche Aufgaben wir dafür vollständig übernehmen.
Nur bei erfolgreichem Abschluss
Wann entsteht die Provision – und wann muss sie bezahlt werden?
Der Anspruch entsteht nur bei einem erfolgreichen Abschluss.
Eine Provision wird grundsätzlich nur geschuldet, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht, der Makler die vereinbarte Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat und der Kaufvertrag infolge dieser Tätigkeit tatsächlich zustande kommt. Beim Immobilienverkauf ist der maßgebliche Hauptvertrag regelmäßig der wirksam notariell beurkundete Kaufvertrag.
Kommt kein wirksamer Kaufvertrag zustande, entsteht grundsätzlich keine erfolgsabhängige Provision. Wird der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, kann die Provision erst verlangt werden, wenn diese Bedingung eingetreten ist. Ein ausdrücklich vereinbarter Aufwendungsersatz ist davon getrennt zu betrachten.
Entstehung des Anspruchs und Zahlungsfrist sind zwei verschiedene Punkte.
Nach dem erfolgreichen notariellen Abschluss stellt der Makler seine Provision entsprechend dem Maklervertrag in Rechnung. Enthält der Vertrag oder die Rechnung ein konkretes Zahlungsziel, muss die Provision innerhalb dieser Frist bezahlt werden. Ist keine Leistungszeit bestimmt und ergibt sie sich auch nicht aus den Umständen, kann die fällige Zahlung grundsätzlich sofort verlangt und geleistet werden.
Auf Kaufpreiszahlung, Schlüsselübergabe oder Eigentumsumschreibung im Grundbuch muss grundsätzlich nicht gewartet werden, sofern im Maklervertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Eine Besonderheit gilt bei der Kostenweitergabe nach § 656d BGB: Der Anspruch gegen die nicht beauftragende Partei wird erst fällig, nachdem die beauftragende Partei ihren Anteil bezahlt hat und dies nachgewiesen wurde.
Interaktiver Provisionsrechner
Berechnen Sie direkt Ihren hälftigen Provisionsanteil.
Der Rechner ist auf eine hälftige Aufteilung bei Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ausgerichtet, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Wählen Sie, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind. Der eingegebene Gesamtprovisionssatz wird automatisch zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Ihr Anteil auf einen Blick
Nur drei Angaben – das Ergebnis aktualisiert sich sofort.
Die Berechnung bleibt auf Ihrem Gerät. Es werden keine Kontaktdaten abgefragt oder versendet.
Geltungsbereich des Rechners: Dargestellt wird ausschließlich eine gleich hohe Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, einem Unternehmenskäufer oder anderen Vertragsmodellen können abweichende Vereinbarungen gelten. Maßgeblich bleiben der konkrete Maklervertrag und die gesetzlich anwendbare Vertragskonstellation.
„Eine Provision muss vor der Beauftragung verständlich sein. Deshalb erklären wir nicht nur den Betrag, sondern auch den Zeitpunkt der Zahlung und welche Verantwortung wir bis zum erfolgreichen Abschluss übernehmen.“
Jürgen KeerGeschäftsführer · KEER IMMOBILIEN GmbH
Häufige Fragen
Was Käufer und Verkäufer zur Maklerprovision wissen möchten
Fällt eine Provision an, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt?
Grundsätzlich nein. Die Provision ist erfolgsabhängig und setzt voraus, dass der vermittelte oder nachgewiesene Kaufvertrag infolge der Maklertätigkeit wirksam zustande kommt. Ein gesondert vereinbarter Aufwendungsersatz ist davon zu unterscheiden.
Wann entsteht der Provisionsanspruch beim Immobilienverkauf?
Regelmäßig mit dem wirksamen notariellen Abschluss des vermittelten Kaufvertrags, sofern die Voraussetzungen des Maklervertrags erfüllt sind.
Wann genau muss die Maklerprovision bezahlt werden?
Nach dem erfolgreichen notariellen Abschluss wird die Provision entsprechend dem Maklervertrag in Rechnung gestellt. Ist im Vertrag oder in der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel genannt, gilt diese Frist. Ist keine Leistungszeit bestimmt und ergibt sie sich auch nicht aus den Umständen, kann die fällige Zahlung grundsätzlich sofort verlangt werden. Auf Kaufpreiszahlung, Übergabe oder Grundbuchumschreibung muss nur gewartet werden, wenn dies abweichend vereinbart wurde. Bei einer Kostenweitergabe nach § 656d BGB wird der Anspruch gegen die nicht beauftragende Partei erst fällig, wenn die beauftragende Partei gezahlt und dies nachgewiesen hat.
Warum berechnet der Rechner nur die hälftige Aufteilung?
Die gesetzlichen Regeln zur gleich hohen Beteiligung betreffen bestimmte Kaufverträge über Wohnungen oder Einfamilienhäuser und setzen für die einschlägigen Schutzvorschriften einen Verbraucher als Käufer voraus. Der Rechner bildet deshalb nur diese hälftige Aufteilung ab. Für andere Objektarten, Unternehmenskäufer oder abweichende Vertragsmodelle ist eine gesonderte Einordnung erforderlich.
Ist die Umsatzsteuer im angezeigten Prozentsatz enthalten?
Die auswählbaren Provisionssätze sind als Bruttosätze einschließlich Umsatzsteuer bezeichnet. In der Bildschirmansicht wird der Bruttoanteil angezeigt; im Ausdruck werden zusätzlich Nettoanteil und enthaltene Umsatzsteuer ausgewiesen.
Was übernimmt KEER IMMOBILIEN für die Provision?
Wir übernehmen den Verkaufsprozess von Bewertung und Vorbereitung über Vermarktung, Interessentenauswahl und Verhandlung bis zur Notarvorbereitung, Übergabe und Nachbetreuung.
Hinweis: Die Inhalte und Berechnungen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Der Provisionsrechner bildet ausschließlich eine rechnerisch hälftige Aufteilung ab. Maßgeblich sind der konkrete Maklervertrag, die jeweilige Vertragskonstellation und die gesetzlichen Vorschriften.