Tippgeber-Programm

Ein guter Immobilientipp kann 1.500 Euro wert sein.

Sie kennen einen Eigentümer, der über den Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks nachdenkt? Geben Sie uns den Hinweis weiter. Werden wir aufgrund Ihres Tipps mit dem Verkauf beauftragt und schließen diesen erfolgreich ab, erhalten Sie 1.500 Euro Tippgebervergütung.

Persönlich geprüft Vertraulich behandelt Vergütung nach Verkaufserfolg
Immobilientipp an KEER IMMOBILIEN weitergeben
Bei erfolgreichem Verkauf 1.500 € feste Tippgebervergütung
So funktioniert es

Vom Hinweis bis zur Auszahlung.

Sie stellen lediglich den Kontakt her. Die Einordnung der Immobilie, das Gespräch mit dem Eigentümer und den gesamten späteren Verkauf übernehmen wir persönlich und verantwortungsvoll.

01

Hinweis übermitteln

Sie nennen uns die Immobilie und die Kontaktdaten des Eigentümers. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer mit der Weitergabe und unserer Kontaktaufnahme einverstanden ist.

02

Wir prüfen den Tipp

Wir prüfen, ob uns die Verkaufsabsicht bereits bekannt ist. Ist Ihr Hinweis neu und geeignet, teilen wir Ihnen mit, ob der Hinweis als provisionsberechtigter Tipp berücksichtigt werden kann.

03

Verkauf und Auszahlung

Werden wir beauftragt, wird die Immobilie notariell verkauft und geht die vereinbarte Maklerprovision bei uns ein, zahlen wir Ihnen die Tippgebervergütung aus.

Klare Voraussetzungen

Wann Ihr Immobilientipp zählt.

Damit von Anfang an Klarheit besteht, prüfen wir jeden Hinweis vor der Annahme. Nach unserer Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob Ihr Hinweis die Voraussetzungen für eine spätere Vergütung erfüllt.

  • Der Eigentümer erwägt konkret den Verkauf seiner Immobilie und ist mit einer Kontaktaufnahme durch KEER IMMOBILIEN einverstanden.
  • Die Immobilie liegt in Bocholt, Rhede, Borken, im Westmünsterland, am Niederrhein oder in unserem weiteren Tätigkeitsgebiet.
  • Die Immobilie und die Verkaufsabsicht waren uns vor Eingang Ihres Hinweises noch nicht bekannt.
  • Es besteht noch kein Maklerauftrag und kein bereits laufender direkter Kontakt zwischen dem Eigentümer und KEER IMMOBILIEN.
  • Bei mehreren Hinweisen zur selben Immobilie zählt der zuerst eingegangene und von uns bestätigte Tipp.
  • Die Vergütung setzt einen durch unsere Tätigkeit zustande gekommenen notariellen Verkauf und den Eingang unserer vereinbarten Maklerprovision voraus.
Ihr guter Kontakt bleibt gut aufgehoben

Eine Empfehlung ist auch Vertrauenssache.

Wer einen Eigentümer empfiehlt, möchte sicher sein, dass mit dem Hinweis sorgfältig umgegangen wird. Deshalb steht nicht der schnelle Auftrag, sondern ein verbindliches und respektvolles erstes Gespräch im Mittelpunkt.

Diskret

Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich und nehmen nur auf der vereinbarten Grundlage Kontakt zum Eigentümer auf.

Persönlich

Der Eigentümer spricht mit einem festen Ansprechpartner, der zuhört, die Ausgangslage einordnet und die nächsten Schritte erklärt.

Verantwortungsvoll

Kommt ein Auftrag zustande, übernehmen wir den vollständigen Verkauf von der Bewertung bis zur notariellen Beurkundung und Übergabe.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Tippgebervergütung.

Wie hoch ist die Tippgebervergütung?

Für einen von uns bestätigten Hinweis erhalten Sie 1.500 Euro, wenn wir aufgrund dieses Tipps mit dem Verkauf beauftragt werden, die Immobilie notariell verkauft wird und unsere vereinbarte Maklerprovision vollständig eingegangen ist.

Für welche Immobilien kann ich einen Tipp geben?

Das Programm gilt insbesondere für Häuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke in Bocholt, Rhede, Borken, im Westmünsterland und am Niederrhein. Hinweise aus angrenzenden Orten prüfen wir ebenfalls persönlich.

Wann wird die Vergütung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach dem wirksamen notariellen Verkauf und nachdem die für den Verkauf vereinbarte Maklerprovision vollständig bei KEER IMMOBILIEN eingegangen ist.

Was passiert, wenn uns die Immobilie bereits bekannt ist?

In diesem Fall kann der Hinweis nicht als provisionsberechtigter Tipp angenommen werden. Das gilt auch, wenn bereits ein Kontakt zum Eigentümer oder ein Maklerauftrag besteht. Deshalb prüfen und bestätigen wir jeden Tipp vorab.

Muss der Eigentümer der Kontaktaufnahme zustimmen?

Ja. Bitte informieren Sie den Eigentümer vor der Übermittlung seiner Kontaktdaten und holen Sie sein Einverständnis zur Weitergabe und Kontaktaufnahme ein. Dies bestätigen Sie bei der Abgabe Ihres Hinweises.

Muss ich die Tippgebervergütung versteuern?

Eine Tippgebervergütung kann steuerpflichtig sein. Die steuerliche Behandlung richtet sich unter anderem danach, ob Sie gelegentlich als Privatperson oder regelmäßig beziehungsweise gewerblich handeln. Bitte klären Sie Ihre persönliche Situation bei Bedarf mit einer steuerberatenden Person. KEER IMMOBILIEN erteilt keine Steuerberatung.

Immobilientipp übermitteln

Sie haben einen konkreten Hinweis?

Tragen Sie die bekannten Angaben in das nachstehende Formular ein. Wir prüfen Ihren Hinweis vertraulich und melden uns persönlich bei Ihnen. Bitte übermitteln Sie nur Kontaktdaten, deren Weitergabe mit dem Eigentümer abgestimmt ist.

Lieber zuerst persönlich sprechen? 02871 2188410 info@keerimmobilien.de KEER IMMOBILIEN GmbH
In der Ziegelheide 24b · 46397 Bocholt
Tippgeber werden! Angaben zur Immobilie und zum Eigentümer:
*Mein Bekannter / meine Bekannte
*Anrede:
Angaben zum Tippgeber:
*Anrede:
Einige Fragen zum Schluss, über deren Beantwortung wir uns sehr freuen würden:
*Woher haben Sie von uns erfahren?
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