Hinweis übermitteln
Sie nennen uns die Immobilie und die Kontaktdaten des Eigentümers. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer mit der Weitergabe und unserer Kontaktaufnahme einverstanden ist.
Sie kennen einen Eigentümer, der über den Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks nachdenkt? Geben Sie uns den Hinweis weiter. Werden wir aufgrund Ihres Tipps mit dem Verkauf beauftragt und schließen diesen erfolgreich ab, erhalten Sie 1.500 Euro Tippgebervergütung.

Sie stellen lediglich den Kontakt her. Die Einordnung der Immobilie, das Gespräch mit dem Eigentümer und den gesamten späteren Verkauf übernehmen wir persönlich und verantwortungsvoll.
Sie nennen uns die Immobilie und die Kontaktdaten des Eigentümers. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer mit der Weitergabe und unserer Kontaktaufnahme einverstanden ist.
Wir prüfen, ob uns die Verkaufsabsicht bereits bekannt ist. Ist Ihr Hinweis neu und geeignet, teilen wir Ihnen mit, ob der Hinweis als provisionsberechtigter Tipp berücksichtigt werden kann.
Werden wir beauftragt, wird die Immobilie notariell verkauft und geht die vereinbarte Maklerprovision bei uns ein, zahlen wir Ihnen die Tippgebervergütung aus.
Damit von Anfang an Klarheit besteht, prüfen wir jeden Hinweis vor der Annahme. Nach unserer Prüfung teilen wir Ihnen mit, ob Ihr Hinweis die Voraussetzungen für eine spätere Vergütung erfüllt.
Wer einen Eigentümer empfiehlt, möchte sicher sein, dass mit dem Hinweis sorgfältig umgegangen wird. Deshalb steht nicht der schnelle Auftrag, sondern ein verbindliches und respektvolles erstes Gespräch im Mittelpunkt.
Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich und nehmen nur auf der vereinbarten Grundlage Kontakt zum Eigentümer auf.
Der Eigentümer spricht mit einem festen Ansprechpartner, der zuhört, die Ausgangslage einordnet und die nächsten Schritte erklärt.
Kommt ein Auftrag zustande, übernehmen wir den vollständigen Verkauf von der Bewertung bis zur notariellen Beurkundung und Übergabe.
Für einen von uns bestätigten Hinweis erhalten Sie 1.500 Euro, wenn wir aufgrund dieses Tipps mit dem Verkauf beauftragt werden, die Immobilie notariell verkauft wird und unsere vereinbarte Maklerprovision vollständig eingegangen ist.
Das Programm gilt insbesondere für Häuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke in Bocholt, Rhede, Borken, im Westmünsterland und am Niederrhein. Hinweise aus angrenzenden Orten prüfen wir ebenfalls persönlich.
Die Auszahlung erfolgt nach dem wirksamen notariellen Verkauf und nachdem die für den Verkauf vereinbarte Maklerprovision vollständig bei KEER IMMOBILIEN eingegangen ist.
In diesem Fall kann der Hinweis nicht als provisionsberechtigter Tipp angenommen werden. Das gilt auch, wenn bereits ein Kontakt zum Eigentümer oder ein Maklerauftrag besteht. Deshalb prüfen und bestätigen wir jeden Tipp vorab.
Ja. Bitte informieren Sie den Eigentümer vor der Übermittlung seiner Kontaktdaten und holen Sie sein Einverständnis zur Weitergabe und Kontaktaufnahme ein. Dies bestätigen Sie bei der Abgabe Ihres Hinweises.
Eine Tippgebervergütung kann steuerpflichtig sein. Die steuerliche Behandlung richtet sich unter anderem danach, ob Sie gelegentlich als Privatperson oder regelmäßig beziehungsweise gewerblich handeln. Bitte klären Sie Ihre persönliche Situation bei Bedarf mit einer steuerberatenden Person. KEER IMMOBILIEN erteilt keine Steuerberatung.
Tragen Sie die bekannten Angaben in das nachstehende Formular ein. Wir prüfen Ihren Hinweis vertraulich und melden uns persönlich bei Ihnen. Bitte übermitteln Sie nur Kontaktdaten, deren Weitergabe mit dem Eigentümer abgestimmt ist.