KEER IMMOBILIEN · Markt & Einordnung

Bodenrichtwerte 2026: Bocholt und Kreis Borken richtig einordnen

Die amtlichen Werte zum Stichtag 01.01.2026 geben eine belastbare Orientierung für den Bodenwert – aber keinen fertigen Kauf- oder Verkaufspreis. Entscheidend ist, welche Zahl man betrachtet und was sie tatsächlich aussagt.

Stand: 4. September 2026Bodenrichtwert-Stichtag: 01.01.2026Amtliche Quellen: Gutachterausschüsse & BORIS.NRW
Bodenrichtwerte und Grundstücksmarkt in Bocholt und im Kreis Borken
01.01.2026Stichtag der Richtwerte
Die kurze Einordnung

Ein Bodenrichtwert ist ein amtlicher Lagewert des Bodens. Er ist ausdrücklich kein Verkehrswert für Ihr konkretes Grundstück.

Die wichtigste Unterscheidung: Richtwert, Kaufpreis und Immobilienwert sind drei verschiedene Größen.

Die zum Stichtag 1. Januar 2026 ermittelten Bodenrichtwerte zeigen das aktuelle Bodenwertniveau in den jeweiligen Richtwertzonen. Bocholt und der Kreis Borken müssen dabei getrennt betrachtet werden: Für Bocholt ist ein eigener Gutachterausschuss zuständig, während der Grundstücksmarktbericht des Kreises Borken das Stadtgebiet ausdrücklich nicht umfasst. Die für Bocholt veröffentlichten 220 bis 590 €/m² sind zudem Kaufpreise aus 15 ausgewerteten Baugrundstücksverkäufen – keine pauschale Bodenrichtwertspanne.

Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb einer Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück. Weicht das tatsächliche Grundstück etwa bei Nutzung, Erschließung, Größe, Zuschnitt oder anderen wertbestimmenden Merkmalen ab, kann auch sein Bodenwert vom Richtwert abweichen.

Ebenso wichtig: Der Wert eines bebauten Grundstücks lässt sich nicht allein aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ableiten. Für einen realistischen Marktwert müssen Grundstück, Gebäude, Zustand, Lage, rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Nachfrage gemeinsam betrachtet werden.

Was 2026 neu ist

Der Kreis Borken hat seine Bodenrichtwertübersicht grundlegend anders aufgebaut.

Die Änderung betrifft die Darstellung der kommunalen Übersicht – nicht die Grundidee des Bodenrichtwerts selbst.

01 · Lagen

Keine Einteilung mehr in gut, mittel und einfach

Ab dem Stichtag 01.01.2026 verzichtet der Gutachterausschuss Kreis Borken in der Übersicht auf diese bisherige Lageklassifizierung.

02 · Kommunen

Hauptort und Ortsteile werden zusammengeführt

Für Gronau, Ahaus, Vreden und Borken entfällt in der Bodenrichtwertübersicht die bisherige Trennung zwischen Hauptort und Ortsteilen.

03 · Darstellung

Minimum, Mittelwert und Maximum je Kommune

Gezeigt wird jetzt das durchschnittliche Bodenrichtwertniveau einer Kommune sowie die Spannweite der dort beschlossenen Bodenrichtwerte.

Wichtig: „Mittel“ in dieser Übersicht ist das durchschnittliche Bodenrichtwertniveau der jeweiligen Kommune. Es ist nicht der durchschnittlich tatsächlich gezahlte Kaufpreis aller Grundstücke.
Amtliche Übersicht

Wohnbauland im Kreis Borken zum Stichtag 01.01.2026

Die Werte betreffen Wohnbauland für individuelle Bauweise und stammen aus der amtlichen Bodenrichtwertübersicht des Gutachterausschusses Kreis Borken. Bocholt ist wegen des eigenen Gutachterausschusses nicht enthalten.

Stadt / Gemeinde Minimum Mittel Maximum
Ahaus 75 €/m² 175 €/m² 280 €/m²
Borken 100 €/m² 205 €/m² 400 €/m²
Gescher 110 €/m² 150 €/m² 225 €/m²
Gronau (Westf.) 185 €/m² 235 €/m² 315 €/m²
Heek 130 €/m² 140 €/m² 160 €/m²
Heiden 225 €/m² 245 €/m² 260 €/m²
Isselburg 105 €/m² 125 €/m² 165 €/m²
Legden 80 €/m² 130 €/m² 180 €/m²
Raesfeld 180 €/m² 220 €/m² 270 €/m²
Reken 135 €/m² 170 €/m² 225 €/m²
Rhede 95 €/m² 195 €/m² 350 €/m²
Schöppingen 80 €/m² 100 €/m² 135 €/m²
Stadtlohn 155 €/m² 195 €/m² 220 €/m²
Südlohn 125 €/m² 145 €/m² 160 €/m²
Velen 130 €/m² 140 €/m² 150 €/m²
Vreden 70 €/m² 160 €/m² 285 €/m²

W = Wohnbauland für individuelle Bauweise. Die amtliche Übersicht basiert auf den erschließungsbeitragsfreien Bodenrichtwerten der jeweiligen Kommunen. Quelle: Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken, Abschnitt 4.7.8.

Nicht verwechseln

Mittleres Bodenrichtwertniveau und tatsächlich gezahlte Kaufpreise liegen teilweise nah beieinander – bleiben aber unterschiedliche Daten.

Der Grundstücksmarktbericht nennt für ausgewählte Kommunen zusätzlich Durchschnittspreise tatsächlich ausgewerteter Wohnbaugrundstücke aus 2025.

Ahaus175 / 180 €/m²mittleres Bodenrichtwertniveau 2026 / durchschnittlicher Kaufpreis Wohnbauland 2025
Borken205 / 204 €/m²mittleres Bodenrichtwertniveau 2026 / durchschnittlicher Kaufpreis Wohnbauland 2025
Gronau235 / 233 €/m²mittleres Bodenrichtwertniveau 2026 / durchschnittlicher Kaufpreis Wohnbauland 2025
Raesfeld220 / 221 €/m²mittleres Bodenrichtwertniveau 2026 / durchschnittlicher Kaufpreis Wohnbauland 2025
Rhede195 / 189 €/m²mittleres Bodenrichtwertniveau 2026 / durchschnittlicher Kaufpreis Wohnbauland 2025
Stadtlohn195 / 191 €/m²mittleres Bodenrichtwertniveau 2026 / durchschnittlicher Kaufpreis Wohnbauland 2025
Vreden160 / 166 €/m²mittleres Bodenrichtwertniveau 2026 / durchschnittlicher Kaufpreis Wohnbauland 2025
Warum der Vergleich trotzdem nützlich ist: Er zeigt das allgemeine Preisniveau. Für das einzelne Grundstück ersetzt er weder die konkrete Bodenrichtwertzone noch die Prüfung der Grundstücksmerkmale.
Bocholt separat betrachtet

Für Bocholt gelten eigene Bodenrichtwerte und ein eigener Grundstücksmarkt­bericht.

Der Gutachterausschuss der Stadt Bocholt ist für das Stadtgebiet selbst zuständig. Deshalb darf die Kreis-Borken-Tabelle nicht auf Bocholt übertragen werden. Der Bocholter Grundstücksmarktbericht 2026 enthält eine eigene Bodenwertübersicht. Sie spiegelt das Bodenpreisniveau wider und ersetzt nicht den konkreten Bodenrichtwert einer einzelnen Adresse.

Unbebaute Grundstücke Gute Lage Mittlere Lage Mäßige Lage
Stadtlage
Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser 380 €/m² 280 €/m²
Doppelhaushälften und Reihenendhäuser 360 €/m² 270 €/m² 240 €/m²
Reihenmittelhäuser 260 €/m² 230 €/m²
Geschosswohnungsbau (III–IV-geschossig) 500 €/m² 280 €/m² 215 €/m²
Gewerbliche Bauflächen 100 €/m² 70 €/m² 60 €/m²
Ortslage (Barlo, Hemden, Liedern, Spork) 185 €/m²
Grenzlage (Suderwick) 170 €/m² 135 €/m²

Die Bodenwertübersicht basiert auf den zum 01.01.2026 beschlossenen Bodenrichtwerten und weist erschließungsbeitragsfreie Bodenwerte aus. Sie dient der Information über das Bodenpreisniveau und ist nicht für die Wertermittlung eines konkreten Grundstücks geeignet. Quelle: Grundstücksmarktbericht Bocholt 2026, Abschnitt 4.7.3.

15 Kauffällegeeignete Kaufverträge 2025 für Baugrundstücke des individuellen Wohnungsbaus
220–590 €/m²Spanne der tatsächlich registrierten Kaufpreise dieser Kauffälle – keine Bodenrichtwertspanne
insgesamt unverändertDas Bodenwertniveau für Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen wird von der Stadt Bocholt gegenüber dem Vorjahr als unverändert beschrieben.

Zusätzlich stieg der Bocholter Bodenrichtwert für landwirtschaftlich genutzte Flächen um 8,7 % auf 12,50 €/m². Für ein konkretes Grundstück ist die jeweilige Bodenrichtwertzone mit ihren beschreibenden Merkmalen maßgeblich; diese kann kostenfrei in BORIS.NRW aufgerufen werden.

Praktische Einordnung

Was Eigentümer und Käufer aus einem Bodenrichtwert ableiten können – und was nicht.

Der Richtwert ist stark, wenn er als Ausgangspunkt verwendet wird. Problematisch wird er erst, wenn aus einer Zonenkennzahl ein scheinbar exakter Objektpreis gemacht wird.

Für Eigentümer

Vor einem Verkauf

  • Zone prüfen: Den exakten Richtwert der Adresse in BORIS.NRW aufrufen.
  • Richtwertgrundstück lesen: Nutzung, Entwicklungs- und Erschließungszustand mit dem eigenen Grundstück vergleichen.
  • Abweichungen erklären: Größe, Zuschnitt, Teilbarkeit, Bebaubarkeit und Mikrolage können den Bodenwert verändern.
  • Gesamtimmobilie getrennt bewerten: Gebäude und aktuelle Käufernachfrage kommen zusätzlich hinzu.
Für Käufer

Vor einem Kauf

  • Angebot plausibilisieren: Hohe Abweichungen zum Richtwert sind ein Anlass für weitere Prüfung, aber noch kein Beweis für Über- oder Unterpreis.
  • Baurecht prüfen: Bebauungsplan, § 34 BauGB, Baulasten und mögliche Teilbarkeit können wirtschaftlich entscheidend sein.
  • Erschließung klären: Nicht nur die Zahl, sondern auch die Merkmale der Bodenrichtwertzone beachten.
  • Gesamtkosten betrachten: Bei bebauten Grundstücken zählen Gebäudezustand, Modernisierung und Finanzierung ebenso.
So gehen Sie vor

Vom Bodenrichtwert zur belastbaren Einordnung des Grundstücks

Vier Schritte verhindern die häufigsten Fehlinterpretationen.

Adresse in BORIS.NRW öffnen

Die tatsächliche Bodenrichtwertzone und den Stichtag prüfen – nicht mit einem kommunalen Mittelwert arbeiten, wenn es um ein konkretes Grundstück geht.

Merkmale der Zone lesen

Nutzungsart, Entwicklungszustand, Erschließungszustand und weitere Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks mit dem eigenen Grundstück abgleichen.

Grundstücksbesonderheiten prüfen

Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Rechte, Belastungen, Lärm, Lage innerhalb der Straße und weitere Besonderheiten können den Wert verändern.

Aktuellen Markt ergänzen

Bei einer Verkaufsentscheidung die heutigen Vergleichsangebote und – soweit verfügbar – geeignete tatsächliche Kauffälle sowie die konkrete Nachfrage berücksichtigen.

Häufige Fragen

Bodenrichtwerte 2026 verständlich erklärt

Die wichtigsten Punkte für Bocholt und den Kreis Borken.

Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis meines Grundstücks?

Nein. Der Gutachterausschuss Kreis Borken weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bodenrichtwert kein Verkehrswert ist. Er beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert des Bodens für ein Bodenrichtwertgrundstück innerhalb einer Zone.

Was bedeutet „Mittel“ in der Tabelle für Borken oder Rhede?

Es ist das durchschnittliche Bodenrichtwertniveau der in der jeweiligen Kommune beschlossenen Bodenrichtwerte dieser Nutzungsart. Es ist nicht der mittlere Verkaufspreis aller Grundstücksgeschäfte.

Warum fehlt Bocholt in der Kreis-Borken-Übersicht?

Bocholt ist als große kreisangehörige Stadt mit einem eigenen Gutachterausschuss ausgestattet. Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses Kreis Borken umfasst das Kreisgebiet ausdrücklich mit Ausnahme des Stadtgebiets Bocholt.

Welcher Bodenrichtwert gilt 2026 in Bocholt?

Es gibt keinen einheitlichen Bodenrichtwert für das gesamte Stadtgebiet. Die amtliche Bocholter Bodenwertübersicht zeigt je nach Grundstücksart und Lage unterschiedliche Bodenwertniveaus. Für ein konkretes Grundstück ist die jeweilige Bodenrichtwertzone in BORIS.NRW mit ihren beschreibenden Merkmalen maßgeblich.

Kann ich den Wert meines Hauses aus Grundstücksfläche × Bodenrichtwert berechnen?

Nein. Bei einer bebauten Immobilie ist der Bodenwert nur ein Teil der Gesamtbetrachtung. Gebäudetyp, Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungen, Zustand, Ausstattung, rechtliche Besonderheiten, Mikrolage und Nachfrage müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Wo finde ich den exakten Bodenrichtwert für meine Adresse?

Die aktuellen Bodenrichtwerte und ihre beschreibenden Merkmale können kostenfrei über BORIS.NRW eingesehen werden. Dort ist die konkrete Bodenrichtwertzone entscheidend – nicht die kommunale Übersicht allein.

Sind die Werte 2026 im Kreis Borken stark gestiegen?

Der Grundstücksmarktbericht beschreibt die Preise von Baugrundstücken des individuellen Wohnungsbaus im Kreisgebiet 2025 insgesamt als stabil. Beim Bodenwertniveau gab es nur in einzelnen Teilgebieten Veränderungen; die kommunale Übersicht wurde 2026 vor allem methodisch neu dargestellt.

Sie möchten den Wert einer konkreten Immobilie einordnen?

Wir verbinden amtliche Marktdaten mit Grundstück, Gebäude, Mikrolage und aktueller Nachfrage. So entsteht aus einer Richtwertinformation eine nachvollziehbare Marktpreiseinschätzung.

Amtliche Datengrundlage und Stand: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken, Grundstücksmarktbericht 2026 (Berichtszeitraum 01.01.2025–31.12.2025; Bodenrichtwert-Stichtag 01.01.2026); Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt, Grundstücksmarktbericht 2026 und Veröffentlichung der Stadt Bocholt vom 01.04.2026.

Offizielle Informationen: Grundstücksmarktbericht Kreis Borken 2026 · Bodenrichtwerte Kreis Borken · Grundstücksmarktbericht Bocholt 2026 · Stadt Bocholt: Veröffentlichung zum Grundstücksmarktbericht 2026.

Die Angaben dienen der allgemeinen Marktinformation. Bodenrichtwerte, kommunale Durchschnittsniveaus und Durchschnittspreise ersetzen keine Bewertung einer einzelnen Immobilie.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Eine Haftung für Schäden aus der Verwendung dieser Angaben ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.