Keine Einteilung mehr in gut, mittel und einfach
Ab dem Stichtag 01.01.2026 verzichtet der Gutachterausschuss Kreis Borken in der Übersicht auf diese bisherige Lageklassifizierung.
Die amtlichen Werte zum Stichtag 01.01.2026 geben eine belastbare Orientierung für den Bodenwert – aber keinen fertigen Kauf- oder Verkaufspreis. Entscheidend ist, welche Zahl man betrachtet und was sie tatsächlich aussagt.
Ein Bodenrichtwert ist ein amtlicher Lagewert des Bodens. Er ist ausdrücklich kein Verkehrswert für Ihr konkretes Grundstück.
Die zum Stichtag 1. Januar 2026 ermittelten Bodenrichtwerte zeigen das aktuelle Bodenwertniveau in den jeweiligen Richtwertzonen. Bocholt und der Kreis Borken müssen dabei getrennt betrachtet werden: Für Bocholt ist ein eigener Gutachterausschuss zuständig, während der Grundstücksmarktbericht des Kreises Borken das Stadtgebiet ausdrücklich nicht umfasst. Die für Bocholt veröffentlichten 220 bis 590 €/m² sind zudem Kaufpreise aus 15 ausgewerteten Baugrundstücksverkäufen – keine pauschale Bodenrichtwertspanne.
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb einer Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf ein definiertes Bodenrichtwertgrundstück. Weicht das tatsächliche Grundstück etwa bei Nutzung, Erschließung, Größe, Zuschnitt oder anderen wertbestimmenden Merkmalen ab, kann auch sein Bodenwert vom Richtwert abweichen.
Ebenso wichtig: Der Wert eines bebauten Grundstücks lässt sich nicht allein aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ableiten. Für einen realistischen Marktwert müssen Grundstück, Gebäude, Zustand, Lage, rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Nachfrage gemeinsam betrachtet werden.
Die Änderung betrifft die Darstellung der kommunalen Übersicht – nicht die Grundidee des Bodenrichtwerts selbst.
Ab dem Stichtag 01.01.2026 verzichtet der Gutachterausschuss Kreis Borken in der Übersicht auf diese bisherige Lageklassifizierung.
Für Gronau, Ahaus, Vreden und Borken entfällt in der Bodenrichtwertübersicht die bisherige Trennung zwischen Hauptort und Ortsteilen.
Gezeigt wird jetzt das durchschnittliche Bodenrichtwertniveau einer Kommune sowie die Spannweite der dort beschlossenen Bodenrichtwerte.
Die Werte betreffen Wohnbauland für individuelle Bauweise und stammen aus der amtlichen Bodenrichtwertübersicht des Gutachterausschusses Kreis Borken. Bocholt ist wegen des eigenen Gutachterausschusses nicht enthalten.
| Stadt / Gemeinde | Minimum | Mittel | Maximum |
|---|---|---|---|
| Ahaus | 75 €/m² | 175 €/m² | 280 €/m² |
| Borken | 100 €/m² | 205 €/m² | 400 €/m² |
| Gescher | 110 €/m² | 150 €/m² | 225 €/m² |
| Gronau (Westf.) | 185 €/m² | 235 €/m² | 315 €/m² |
| Heek | 130 €/m² | 140 €/m² | 160 €/m² |
| Heiden | 225 €/m² | 245 €/m² | 260 €/m² |
| Isselburg | 105 €/m² | 125 €/m² | 165 €/m² |
| Legden | 80 €/m² | 130 €/m² | 180 €/m² |
| Raesfeld | 180 €/m² | 220 €/m² | 270 €/m² |
| Reken | 135 €/m² | 170 €/m² | 225 €/m² |
| Rhede | 95 €/m² | 195 €/m² | 350 €/m² |
| Schöppingen | 80 €/m² | 100 €/m² | 135 €/m² |
| Stadtlohn | 155 €/m² | 195 €/m² | 220 €/m² |
| Südlohn | 125 €/m² | 145 €/m² | 160 €/m² |
| Velen | 130 €/m² | 140 €/m² | 150 €/m² |
| Vreden | 70 €/m² | 160 €/m² | 285 €/m² |
W = Wohnbauland für individuelle Bauweise. Die amtliche Übersicht basiert auf den erschließungsbeitragsfreien Bodenrichtwerten der jeweiligen Kommunen. Quelle: Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken, Abschnitt 4.7.8.
Der Grundstücksmarktbericht nennt für ausgewählte Kommunen zusätzlich Durchschnittspreise tatsächlich ausgewerteter Wohnbaugrundstücke aus 2025.
Der Gutachterausschuss der Stadt Bocholt ist für das Stadtgebiet selbst zuständig. Deshalb darf die Kreis-Borken-Tabelle nicht auf Bocholt übertragen werden. Der Bocholter Grundstücksmarktbericht 2026 enthält eine eigene Bodenwertübersicht. Sie spiegelt das Bodenpreisniveau wider und ersetzt nicht den konkreten Bodenrichtwert einer einzelnen Adresse.
| Unbebaute Grundstücke | Gute Lage | Mittlere Lage | Mäßige Lage |
|---|---|---|---|
| Stadtlage | |||
| Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser | 380 €/m² | 280 €/m² | – |
| Doppelhaushälften und Reihenendhäuser | 360 €/m² | 270 €/m² | 240 €/m² |
| Reihenmittelhäuser | – | 260 €/m² | 230 €/m² |
| Geschosswohnungsbau (III–IV-geschossig) | 500 €/m² | 280 €/m² | 215 €/m² |
| Gewerbliche Bauflächen | 100 €/m² | 70 €/m² | 60 €/m² |
| Ortslage (Barlo, Hemden, Liedern, Spork) | – | 185 €/m² | – |
| Grenzlage (Suderwick) | – | 170 €/m² | 135 €/m² |
Die Bodenwertübersicht basiert auf den zum 01.01.2026 beschlossenen Bodenrichtwerten und weist erschließungsbeitragsfreie Bodenwerte aus. Sie dient der Information über das Bodenpreisniveau und ist nicht für die Wertermittlung eines konkreten Grundstücks geeignet. Quelle: Grundstücksmarktbericht Bocholt 2026, Abschnitt 4.7.3.
Zusätzlich stieg der Bocholter Bodenrichtwert für landwirtschaftlich genutzte Flächen um 8,7 % auf 12,50 €/m². Für ein konkretes Grundstück ist die jeweilige Bodenrichtwertzone mit ihren beschreibenden Merkmalen maßgeblich; diese kann kostenfrei in BORIS.NRW aufgerufen werden.
Der Richtwert ist stark, wenn er als Ausgangspunkt verwendet wird. Problematisch wird er erst, wenn aus einer Zonenkennzahl ein scheinbar exakter Objektpreis gemacht wird.
Vier Schritte verhindern die häufigsten Fehlinterpretationen.
Die tatsächliche Bodenrichtwertzone und den Stichtag prüfen – nicht mit einem kommunalen Mittelwert arbeiten, wenn es um ein konkretes Grundstück geht.
Nutzungsart, Entwicklungszustand, Erschließungszustand und weitere Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks mit dem eigenen Grundstück abgleichen.
Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Rechte, Belastungen, Lärm, Lage innerhalb der Straße und weitere Besonderheiten können den Wert verändern.
Bei einer Verkaufsentscheidung die heutigen Vergleichsangebote und – soweit verfügbar – geeignete tatsächliche Kauffälle sowie die konkrete Nachfrage berücksichtigen.
Die wichtigsten Punkte für Bocholt und den Kreis Borken.
Nein. Der Gutachterausschuss Kreis Borken weist ausdrücklich darauf hin, dass der Bodenrichtwert kein Verkehrswert ist. Er beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert des Bodens für ein Bodenrichtwertgrundstück innerhalb einer Zone.
Es ist das durchschnittliche Bodenrichtwertniveau der in der jeweiligen Kommune beschlossenen Bodenrichtwerte dieser Nutzungsart. Es ist nicht der mittlere Verkaufspreis aller Grundstücksgeschäfte.
Bocholt ist als große kreisangehörige Stadt mit einem eigenen Gutachterausschuss ausgestattet. Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses Kreis Borken umfasst das Kreisgebiet ausdrücklich mit Ausnahme des Stadtgebiets Bocholt.
Es gibt keinen einheitlichen Bodenrichtwert für das gesamte Stadtgebiet. Die amtliche Bocholter Bodenwertübersicht zeigt je nach Grundstücksart und Lage unterschiedliche Bodenwertniveaus. Für ein konkretes Grundstück ist die jeweilige Bodenrichtwertzone in BORIS.NRW mit ihren beschreibenden Merkmalen maßgeblich.
Nein. Bei einer bebauten Immobilie ist der Bodenwert nur ein Teil der Gesamtbetrachtung. Gebäudetyp, Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungen, Zustand, Ausstattung, rechtliche Besonderheiten, Mikrolage und Nachfrage müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte und ihre beschreibenden Merkmale können kostenfrei über BORIS.NRW eingesehen werden. Dort ist die konkrete Bodenrichtwertzone entscheidend – nicht die kommunale Übersicht allein.
Der Grundstücksmarktbericht beschreibt die Preise von Baugrundstücken des individuellen Wohnungsbaus im Kreisgebiet 2025 insgesamt als stabil. Beim Bodenwertniveau gab es nur in einzelnen Teilgebieten Veränderungen; die kommunale Übersicht wurde 2026 vor allem methodisch neu dargestellt.
Wir verbinden amtliche Marktdaten mit Grundstück, Gebäude, Mikrolage und aktueller Nachfrage. So entsteht aus einer Richtwertinformation eine nachvollziehbare Marktpreiseinschätzung.